Merkblätter
- Erläuterungen zum Versichertenausweis
- Merkblatt / Meldeformular für die Weiterversicherung in der PTV nach Vollendung des 58. Altersjahres
- Merkblatt Lohnbestimmung 2024
- Merkblatt Lohnbestimmung 2023
- Bestimmung BVG über die Versicherungspflicht 2024
- Bestimmung BVG über die Versicherungspflicht 2023
- Zahlstelle für Eintrittsleistungen und Einmaleinlagen
- Merkblatt Rückzahlung WEF-Vorbezug
- Merkblatt Steuern
- Merkblatt für versicherte Personen
- Merkblatt Arbeitgeberbeitragsreserven
Die PTV übt bei den von ihr direkt gehaltenen Schweizer Aktien die Aktionärsrechte aus. Bei den indirekt über einen Fonds oder eine Anlagestiftung gehaltenen Aktien werden die Stimmrechte durch die Leitung des Fonds bzw. der Anlagestiftung wahrgenommen.
In der nachfolgenden Liste ist das Abstimmungsverhalten der PTV an den Generalversammlungen zusammengefasst