AHV-Lohn
Der für die AHV massgebende Jahreslohn ist die Berechnungsgrundlage für die Versicherung in der beruflichen Vorsorge.

Alter
Das für die Berechnungen bei einem Leistungsfall und bei Einkauf massgebende Alter wird auf Jahre und Monate genau berechnet.
Das ordentliche Rücktrittsalter wird für Männer mit Vollendung des 65. und Frauen mit Vollendung des 64. Altersjahres erreicht. Ein vorzeitiger oder aufgeschobener Altersrücktritt ist bei der PTV möglich.

Altersguthaben
Das Altersguthaben (auch Sparguthaben, Sparkapital) ist das Geld, das wir im Verlaufe unseres Arbeitslebens zusammen mit dem Arbeitgeber in die 2. Säule einzahlen und das uns eines Tages zusammen mit den Zinsen zur Verfügung steht. Im obligatorischen Teil finanziert der Arbeitgeber mindestens die Hälfte (siehe auch Arbeitgeberbeiträge). Das Altersguthaben kann mit einem Konto verglichen werden, das nicht bei einer Bank sondern bei einer Pensionskasse geführt wird. Es ist die Summer der jährlichen Altersgutschriften sowie der Zinsen.

Altersgutschrift
Für die Altersvorsorge wird jeder versicherten Person ein bestimmter Prozentsatz des versicherten Lohnes gutgeschrieben. Diese Gutschriften sind nach Alter gestaffelt und betragen nach der BVG-Minimalvorsorge zwischen 7 und 18 Prozent. Je älter wir werden, desto höher werden die Gutschriften.

Alterskonto
Für jede nach dem BVG (Gesetz für die berufliche Vorsorge) versicherte Person wird ein individuelles Alterskonto gemäss den Bestimmungen des BVG geführt. Aus diesem Konto ergibt sich das gesetzliche Minimalguthaben (obligatorischer Teil der Versicherung).

Altersleistungen
Anspruch auf Altersleistungen haben Männer, die das 65. Altersjahr und Frauen, die das 64. Altersjahr zurückgelegt haben.
Die reglementarischen Bestimmungen der Vorsorgeeinrichtung können abweichend davon vorsehen, dass der Anspruch auf Altersleistungen mit der Beendigung der Erwerbstätigkeit frühestens ab Alter 58 und spätestens ab Alter 70 entsteht. In diesem Fall ist der Umwandlungssatz entsprechend anzupassen.

Altersrente
Die Altersrente wird in Prozenten (Umwandlungssatz) des Altersguthabens berechnet, das der Versicherte bei Erreichen des Rentenalters erworben hat.

Anlagerendite (Gesamtrendite)
Die Anlagerendite umfasst sowohl die Erträge (u. a. Zinse, Dividenden) wie auch die Wertveränderungen innerhalb einer bestimmten Periode, bezogen auf das investierte Kapital.

Anlagefonds
Ein zusammengelegtes Vermögen mit einem gemeinsamen Anlageziel und einer vorgegebenen Anlagestrategie. Anleger erwerben sogenannte Fondsanteile. Durch das in der Regel relativ hohe Anlagevermögen kann eine breite Risikoverteilung ermöglicht werden.

Anlagestiftung
Eine Anlagestiftung bietet fondsähnliche Anlageprodukte an, die ausschliesslich schweizerischen Vorsorgeeinrichtungen der 2. und 3. Säule vorbehalten sind. Diese Anlageprodukte sind von der Ertragssteuer befreit. Die Anteile werden einkommenssteuerfrei abgegeben und die Ausschüttungen erfolgen ohne Abzug der Verrechnungssteuer.

Anlagestrategie
Unter der Anlagestrategie wird die langfristig angestrebte prozentuale Aufteilung des Vermögens auf die wichtigsten Anlagekategorien, wie Obligationen, Aktien, Immobilien und Hypotheken verstanden. Die Anlagestrategie wird aufgrund der Risikofähigkeit festgelegt.

Arbeitgeber
Firma, die Anschlussvertrag mit der Pensionskasse abschliesst und die Arbeitnehmer versichert (vergl. Selbständigerwerbender).

Arbeitgeber-/Arbeitnehmerbeitrag
Anteil des durch den Arbeitgeber und den Arbeitgeber zu bezahlenden Beitrages an die Vorsorgeeinrichtungen. Der Beitrag des Arbeitgebers hat mindestens gleich hoch wie die Summe der Beiträge seiner Arbeitnehmer zu sein. Dem Arbeitnehmer wird der Beitrag vom Lohn abgezogen und durch den Arbeitgeber an die Vorsorgeeinrichtung überwiesen.

Asset & Liability-Analyse
Prüfung der Risikofähigkeit einer Pensionskasse. Analysiert werden Faktoren wie das Verhältnis von Beiträgen und Leistungen, die speziellen Gegebenheiten der Pensionskasse, die Situation und die Aussichten an den Finanzmärkten usw. Das Ergebnis dieser Analyse beeinflusst die künftige Anlagestrategie der Pensionskasse und die finanziellen Risiken, die diese mit ihren Kapitalanlagen eingehen darf.

Auffangeinrichtung
Eine von den Spitzenverbänden der Arbeitnehmer und -geber gegründete gesamteidgenössische Vorsorgeeinrichtung. Sie führt die obligatorische BVG-Versicherung für Arbeitgeber durch, die sich keiner Vorsorgeeinrichtung angeschlossen haben. Seit 1995 sind ihr die Austrittsleistungen zu übertragen, bei welchen der Versicherte keine andere Einrichtung für die Übertragung angibt.

Aufsichtsbehörden
Bundes- (Bundesamt für Sozialversicherungen und Eidg. Finanzdepartement), Regions- und Kantonsbehörden, welche darüber wachen, dass die Vorsorgeeinrichtungen die gesetzlichen Vorschriften einhalten.

Auskunftsrecht
Die versicherte Person kann von der Kasse jederzeit schriftlich oder mündlich Auskunft über die Vorsorgeeinrichtung, ihre Ansprüche bei Eintritt eines Versicherungsfalles, ihre Ansprüche im Austrittsfall oder über die Wohneigentumsförderung verlangen.

Ausnahme von Versicherungspflicht
Von der Versicherungspflicht ausgenommen sind:

  • Arbeitnehmer, die nicht dauernd in der Schweiz tätig und im Ausland genügend versichert sind, sofern sie die Befreiung von der Aufnahme in die Kasse beantragen;
  • Arbeitnehmer, die das 17. Altersjahr noch nicht vollendet haben;
  • Arbeitnehmer, die das ordentliche Rentenalter bereits erreicht haben;
  • Arbeitnehmer, deren Jahresgehalt 3/4 der maximalen einfachen AHV-Rente nicht übersteigt
  • Arbeitnehmer mit einem auf maximal drei Monate befristeten Arbeitsverhältnis;
  • Arbeitnehmer, die nebenberuflich tätig sind und bereits für eine hauptberufliche Tätigkeit obligatorisch versichert sind oder im Hauptberuf eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben
  • Personen, die im Sinne der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) zu mindestens 70 % invalid sind;


Austrittsleistung
Die Austrittsleistung (auch Freizügigkeitsleistung) entspricht dem am Austrittsdatum erworbenen Altersguthaben. Beim Antritt einer neuen Anstellung ist das Guthaben auf die Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers zu übertragen. Wird keine neue Stelle angetreten, so ist das Guthaben auf eine Freizügigkeitseinrichtung oder die Auffangeinrichtung zu übertragen. In gewissen Fällen ist die Barauszahlung der Austrittsleistung an den Versicherten möglich.

Autonome Vorsorgeeinrichtung
Diese trägt die gesamten Risiken selbst und deckt damit keine Risiken durch eine Rückversicherung ab.

Barauszahlung
Bei endgültigem Verlassen der Schweiz, der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit in der Schweiz und bei Geringfügigkeit kann die Austrittsleistung bar bezogen werden. Ab dem 1. Juni 2007 können Versicherte die Barauszahlung im Umfang des obligatorischen Altersguthabens nicht mehr verlangen, wenn sie nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates der EU oder EFTA für die Risiken Alter, Tod und Invalidität weiterhin obligatorisch versichert sind. Ist die austretende versicherte Person verheiratet, ist die Barauszahlung nur zulässig, wenn der Ehegatte der Barauszahlung schriftlich zustimmt.

Beginn Versicherung
Der Versicherungsschutz beginnt für obligatorisch versicherte Personen mit dem Beginn des Arbeitsverhältnisses bzw. auf den 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres. Die Altersversicherung mit der Äufnung eines Altersguthabens beginnt auf den 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres.

Begrenzung des versicherten Lohnes
Der maximal versicherbare Lohn wird im BVG-Plan auf dem Betrag der dreifachen maximalen AHV-Rente begrenzt.

Beiträge
Die an die Vorsorgeeinrichtung in Prozent zum versicherten Lohn zu leistenden Beträge. Die ordentlichen Beiträge setzen sich zusammen aus Sparbeiträgen und Risikobeiträgen.

Beitragsalter
Das für die Festsetzung der Höhe der Beiträge massgebende Alter. Es ist die Differenz zwischen dem laufenden Kalenderjahr und dem Geburtsjahr.

Beitragsbefreiung
Die versicherte Person wird entsprechend dem Invaliditätsgrad von den Beitragszahlungen befreit.

Beitragsprimat
Beim Beitragsprimat richten sich die Leistungen der Vorsorgeeinrichtung nach der Höhe der Sparbeiträge, die von der versicherten Person und vom Arbeitgeber einbezahlt werden. Das Leistungsniveau wird für jeden einzelnen Versicherten individuell bestimmt. Es entspricht der Summe der Sparbeiträge, die während der Versicherungsdauer einbezahlt wurden (inklusive Zinsen). Jede Lohnanpassung führt zu einer Änderung des Leistungsniveaus. Im Unterschied zum Leistungsprimat besteht keine Verpflichtung, bei Lohnerhöhungen Nachzahlungen zu entrichten, damit eine gewisse Leistungshöhe beibehalten werden kann.

Benchmark
Für die Beurteilung der Performance eines Vermögensverwalters wird eine Vergleichsgrösse herangezogen. Dies ist die Benchmark. Sie entspricht in der Regel einem Index, der die Rendite und das Risiko des entsprechenden Anlagemarktes widerspiegelt.

Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
Das BSV hat die Aufsicht über die gesamtschweizerisch tätigen Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen, die Vorsorgeeinrichtungen mit nationalem und internationalem Charakter, den Sicherheitsfonds BVG und die Auffangeinrichtung sowie die Oberaufsicht über die kantonalen Aufsichtsbehörden.

BVG-Altersgutschriften
siehe Altersgutschriften

BVG-Alterskonto
Gibt Auskunft über die dem Versicherten zustehenden gesetzlichen Mindestansprüche (auch Schattenrechnung genannt).

BVG-Plan
Erfüllt die gesetzlichen Minimalvorschriften. Er wird aufgrund der obligatorisch geltenden Mindestbeiträge und -löhne berechnet.

BVG/BVV
BVG ist die Abkürzung für das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. Das BVG ist am 1. Januar 1985 in Kraft getreten. Zum BVG gibt es mehrere Verordnungen (BVV), die verschiedene Aspekte im Detail regeln, unter anderem die Frage, wie eine Pensionskasse ihr Vermögen anzulegen hat und welche Risiken sie dabei eingehen darf.

Controlling
Das Investment Controlling überwacht die Anlagetätigkeit und die erzielten Anlageresultate. Damit wird sichergestellt, dass die Anlagerichtlinien eingehalten werden und langfristige sowie marktkonforme Anlageresultate erzielt werden. Der Controller rapportiert zu diesem Zweck periodisch (z. B. quartalsweise) in einem sogenannten Controlling-Report an die Anlagekommission über die Anlagetätigkeit der Vermögensverwalter und den Anlageerfolg. Der Controlling-Report beurteilt die Leistung der Vermögensverwalter und gibt bei Bedarf auch Handlungsempfehlungen ab.

Deckungsgrad
Der Deckungsgrad bezeichnet das Verhältnis zwischen dem vorhandenen Vermögen der Pensionskasse und dem versicherungstechnisch erforderlichen Deckungskapital, das die Pensionskasse aufweisen muss, um die Leistungen gegenüber ihren Versicherten (Kapitalleistungen, Rentenzahlungen, Austrittsleistungen, usw.) zu erfüllen. Liegt der Deckungsgrad unter 100%, wird von einer Unterdeckung gesprochen.

Depotstelle
Die Depotstelle ist eine Bank, bei der die Wertschriften und Kontobestände deponiert sind. Wenn ein Anleger nur eine Depotstelle hat, spricht man von einer zentralen Depotstelle.

Derivate
Derivate sind Finanzinstrumente, die von einer sogenannten Basisanlage (z. B. Aktien, Zinsen, Währungen) abgeleitet sind (lateinisch: derivare = ableiten). Das bedeutet, dass die Preisentwicklung eines Derivates (z. B. einer Aktien-Option) abhängig ist von der Preisentwicklung des zugrundeliegenden Basiswertes (Aktie). Zu den derivaten Finanzinstrumenten gehören Termingeschäfte sowie Optionen.

Diversifikation
Diversifikation heisst Risikoverteilung. Diese wird erreicht durch die Verteilung der Anlagen auf verschiedene Anlagekategorien (Aktien, Obligationen, Immobilien, Währungen), Branchen, Länder, Währungen, usw. Eine breite Streuung der Anlagen verringert das Anlagerisiko. Die Diversifikation ist ein wichtiges Grundprinzip für alle Anleger, die treuhänderisch Gelder von Dritten verwalten, wie das auch bei Pensionskassen der Fall ist.

Duration
Die Duration berechnet die durchschnittliche Kapitalbindung einer Obligation. Durch Zinszahlungen fliesst ein Teil des gebundenen Kapitals bereits vor dem Rückzahlungstermin dem Gläubiger zu. Je höher der Coupon und je kürzer die Laufzeit, desto kürzer die Duration. Je länger die Duration einer Obligation, um so stärker reagiert diese im Kurs auf Veränderungen des Zinsniveaus.

Ehegattenrente
Beim Tod einer versicherten Person hat der überlebende Ehegatte oder allenfalls auch  der anspruchsberechtigte Lebenspartner unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf die Auszahlung einer Rente.

Eingetragene Partnerschaft
Eingetragene Partnerschaften gleichgeschlechtlicher Paare sind der Ehe gleichgestellt. Entsprechend gelten die Bestimmungen der Reglemente der entsprechenden Vorsorgeeinrichtungen, die sich auf Ehegatten beziehen, gleichermassen auch für in eingetragener Partnerschaft lebende versicherte Personen.

Einkauf
Ein aktiver Versicherter hat die Möglichkeit, in seine Vorsorgeeinrichtung zusätzliche Beträge einzuzahlen, um die maximalen Leistungen gemäss Reglement zu erreichen. Die Einkaufssummen werden jeweils durch die entsprechende Vorsorgeeinrichtung berechnet.

Erwerbsunfähigkeit
Die Erwerbsunfähigkeit gilt als vollständig, wenn die versicherte Person durch ärztlichen Befund nachweisbar ihren Beruf oder eine andere ihrer Lebensstellung, ihren Kenntnissen und Fähigkeiten angemessene Erwerbstätigkeit nicht mehr ausüben kann. Die Invalidität und entsprechend die Invaliditätsleistungen werden bei der PTV nach dem Grade der Erwerbsunfähigkeit abgestuft.

Experte
Die Vorsorgeeinrichtung hat durch einen anerkannten Experten für berufliche Vorsorge periodisch überprüfen zu lassen:

  • ob die Vorsorgeeinrichtung jederzeit Sicherheit dafür bietet, dass sie ihre Verpflichtungen erfüllen kann,
  • ob die reglementarischen versicherungstechnischen Bestimmungen über die Leistungen und die Finanzierung den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

Als Experte für berufliche Vorsorge wird anerkannt, wer das eidgenössische Diplom als Pensionsversicherungsexperte besitzt.

Finanzierungsstiftung
Sie dient der Finanzierung einer anderen Vorsorgeeinrichtung und wird alleine vom Arbeitgeber alimentiert.

Freizügigkeitsleistung
Die Freizügigkeitsleistung ist das Guthaben, welches eine versicherte Person bis zum Zeitpunkt ihres Austrittes aus dem Unternehmen bei der Pensionskasse angespart hat. Beim Austritt wird dieses Guthaben an die Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers oder auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen.

Gemeinschaftseinrichtung
Vorsorgeeinrichtung, die meistens von einem Verband errichtet wird, damit sich ihr die von ihm organisierte, rechtlich und finanziell voneinander unabhängigen Arbeitgeber anschliessen können.

Grenzwerte nach BVG
Für das Jahr 2019 gelten folgende Grenzwerte:

  • Maximale AHV-Altersrente: CHF 28'440.00
  • Eintrittsschwelle für die Versicherung in der beruflichen Vorsorge: CHF 21'330.00 (=6/8 der maximalen AHV-Altersrente)
  • Koordinationsabzug: CHF 24'885.00 (=7/8 der maximalen AHV-Rente)
  • Maximal anrechenbarer Lohn: CHF 85'320.00 (= dreifache AHV-Altersrente)
  • Maximal versicherter Lohn: CHF 60'435.00 (=CHF 85'320.00 – CHF 24'885.00)
  • Minimal versicherter Lohn: CHF 3'555.00 (=1/8 der maximalen AHV-Altersrente)

Haftpflichtleistungen, Abtretung
Leistungsbezüger haben allfällige Haftpflichtansprüche gegenüber Dritten aufgrund der leistungsbegründenden Ursache an die PTV abzutreten.

Herabsetzung des Lohnes
Bei einer vorübergehenden Herabsetzung des Lohnes kann in der PTV für maximal zwei Jahre der bisherige Lohn weiterversichert werden.

Informationsrecht
Die Vorsorgeeinrichtungen haben die Versicherten jährlich über deren Versicherung, die Organisation der Einrichtung und die Mitglieder des obersten Organs zu informieren.

Informationspflicht Arbeitgeber
Der Arbeitgeber hat seine Angestellten über die Vorsorgeversicherung zu informieren. Er hat die Vorsorgeeinrichtung über die wesentlichen Änderungen bei den Versicherten informieren.

Invalidenkinderrente
Für jedes noch nicht 18 jährige Kind eines Leistungsbezügers wird nach BVG eine jährliche Rente in der Höhe von 20 Prozent der Invalidenrente ausgerichtet. Bei Ausbildung ist die Rente bis längstens zum Erreichen des 25. Altersjahres zu bezahlen.

Invalidenrente
Die Invalidenrente wird in der PTV bei Erwerbsunfähigkeit ausbezahlt, soweit die versicherte Person bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit in der PTV versichert war.

Invaliditätsgrad
Die Invalidenleistungen werden bei der PTV nach dem Grade der Erwerbsunfähigkeit abgestuft.

Jahreslohn
Der Jahreslohn ist der auf ein Jahr aufgerechneter massgebender Lohn nach dem Bundesgesetz über die AHV. Nach Abzug des Koordinationsabzuges ergibt dies den koordinierten resp. versicherten Lohn.

Kapitaldeckungsverfahren
Die berufliche Altersvorsorge basiert auf dem Kapitaldeckungsverfahren, d. h. das für die Leistungen erforderliche Kapital wird für jeden Versicherten während der Erwerbstätigkeit angespart. Die Höhe der Altersleistung ist somit erst am Ende des Sparprozesses bekannt (Ausnahme ist das Leistungsprimat).

Kapitalzahlung
Der Versicherte kann verlangen, dass ihm ein Viertel seines Altersguthabens, das für die Berechnung der tatsächlich bezogenen Altersleistungen massgebend ist, als einmalige Kapitalabfindung ausgerichtet wird. Ist der Versicherte verheiratet, so ist die Auszahlung der Kapitalabfindung nur zulässig, wenn sein Ehegatte schriftlich zustimmt.
Die Vorsorgeeinrichtung kann an der Stelle der Rente eine Kapitalabfindung ausrichten, wenn die Alters- oder die Invalidenrente weniger als 10 %, die Witwen- oder Witwerrente weniger als 6 % oder die Waisenrente weniger als 2 % der Mindestaltersrente der AHV beträgt. Die Vorsorgeeinrichtung kann im Reglement die volle Kapitalzahlung ermöglichen.

Karenzfrist bei Austritt
Für die Risiken Tod und Invalidität bleibt der Arbeitnehmer während eines Monats nach Auflösung des Vorsorgeverhältnisses bei der bisherigen Vorsorgeeinrichtung versichert. Wird vorher ein neues Vorsorgeverhältnis begründet, so erfolgt die Versicherung ab diesem Zeitpunkt durch die neue Vorsorgeeinrichtung.

Kinderrente
Versicherte, denen eine Altersrente zusteht, haben für jedes Kind, das im Falle ihres Todes eine Waisenrente beanspruchen könnte, Anspruch auf eine Kinderrente in der Höhe der Waisenrente.

Kollektive Anlagen
Kapitalanlage via Anlagestiftungen, -fonds und Beteiligungsgesellschaften.

Koordinationsabzug
Gemäss BVG muss jener Teil des Jahreslohnes, der durch die AHV-Leistungen abgesichert ist, nicht in der Pensionskasse versichert werden. Für die Berechnung der Pensionskassenbeiträge wird deshalb der Betrag der maximalen einfachen AHV-Altersrente vom Jahreslohn abgezogen. Dieser Betrag wird als Koordinationsabzug bezeichnet.

Koordinierter Lohn (nach BVG versicherter Lohn)
Nach BVG zu versichern ist der Teil des Jahreslohnes von CHF 21'060.00 bis und mit CHF 84'240.00. Dieser Teil wird koordinierter Lohn genannt. Beträgt der koordinierte Lohn weniger als CHF 3'510.00 im Jahr, so muss er auf diesen Betrag aufgerundet werden. (Zahlen Stand 2014)

Kürzung von Leistungen bei schwerem Verschulden
Die Vorsorgeeinrichtung kann ihre Leistungen im entsprechenden Umfang kürzen, wenn die AHV/IV eine Leistung kürzt, entzieht oder verweigert, weil der Anspruchsberechtigte den Tod oder die Invalidität durch schweres Verschulden herbeigeführt hat oder sich einer Eingliederungsmassnahme der IV widersetzt.

Leistungsprimat
Das Leistungsprimat definiert die Leistungen im Voraus und zwar in Prozenten des versicherten Lohnes. Die Berechnungsgrundlage bildet das Gesetz oder das Reglement der betreffenden Vorsorgeeinrichtung. Damit das Leistungsniveau bei Lohnerhöhungen beibehalten werden kann, müssen die daraus entstehenden Mehrkosten durch Nachzahlungen finanziert werden.

Mindestzinssatz
Die Pensionskassen sind verpflichtet, die Guthaben ihrer Versicherten zu einem Mindestzinssatz zu verzinsen. Dieser  Zinssatz gilt nur für den obligatorischen Teil und wird vom Bundesrat festgelegt.

Minimallohn
siehe Grenzwerte

Nullverzinsung
Im Rahmen der Sanierung einer Pensionskasse kann der Stiftungsrat beschliessen, das Altersguthaben nicht zu verzinsen. Diese Massnahme ist nur möglich, wenn die Gesamtleistungen der Pensionskasse über den obligatorischen BVG-Teil hinausgehen. Der Mindestzinssatz auf dem Guthaben gemäss BVG kann nur im Ausnahmefall unterschritten werden.

Obligatorischer Beitritt
Gemäss BVG ist der Beitritt unter bestimmten Voraussetzungen zwingend. Detailinformationen betreffend die Ausnahmen finden Sie unter „Ausnahme von der Versicherungspflicht“.

Optionen
Optionen sind handelbare Wertrechte. Grundsätzlich werden Kaufoptionen, sogenannte Call-Optionen und Verkaufsoptionen, sogenannte Put-Optionen unterschieden. Sie geben dem Käufer einer Option das Recht (aber nicht die Pflicht), einen Basiswert zu einem bestimmten Zeitpunkt zu einem bestimmten Preis zu erwerben (Call-Option) oder zu verkaufen (Put-Option).
Der Käufer der Option bezahlt für das Optionsrecht eine Prämie. Der Verkäufer einer Option hat hingegen die Pflicht, dem Käufer den Basiswert zum vereinbarten Preis zu verkaufen (Call-Option) bzw. zu kaufen (Put-Option), wenn der Käufer von seinem Recht Gebrauch macht. Für diese Lieferpflicht erhält der Verkäufer der Option vom Käufer eine Prämie.

Performance
Die Performance widerspiegelt den Erfolg (Gewinn oder Verlust) der Kapitalanlagen einer Pensionskasse (inkl. Immobilien) auf dem durchschnittlich investierten Kapital während eines bestimmten Zeitraums. Der Wert der Performance wird in Prozenten ausgedrückt.

Portfoliomanager (Asset Manager)
Mit Portfoliomanager wird der Vermögensverwalter bezeichnet. In der Praxis bezieht sich das einerseits auf die für das einzelne Portfolio (=Vermögen bzw. Teilvermögen) zuständige Person sowie andererseits auf das Institut bzw. Bank, die das Portfoliomanagement (=Vermögensverwaltung, Asset Management) betreibt.

Rating
Ein Rating ist eine Beurteilung. Beurteilt wird die Qualität bzw. Bonität eines Schuldners. Dabei wird geprüft, ob dieser in der Lage ist, seine Zinsen und Amortisationszahlungen zu leisten. Obligationen werden in der Regel von grossen professionellen Ratingagenturen beurteilt. Zu diesen Agenturen zählen Firmen wie Standard & Poors sowie Moody's. Diese teilen die Obligationen in verschiedene Ratingklassen ein, wobei AAA (Dreifaches A) die beste Bonität bedeutet (z. B. Staatsanleihen erstklassiger Länder).

Rebalancing
Unter Rebalancing (=Wiederangleichen) wird das Anpassen der aktuellen Anlagestruktur an die Zielstruktur gemäss Anlagestrategie verstanden. Der Anteil der Anlagen deren Gewichtung über (unter) der Zielgewichtung liegt, muss wieder in der Nähe der Zielgewichtung reduziert (erhöht) werden. Dies kann durch die entsprechende Investition neuer Mittel oder durch Umschichtungen bestehender Anlagen erfolgen.

Rechtsform
Es gibt Vorsorgeeinrichtungen öffentlichen und privaten Rechts. Letztere haben die Form einer Stiftung oder Genossenschaft.

Registrierte Vorsorgeeinrichtung
Registrierte Vorsorgeeinrichtungen verfügen über einen Eintrag im Register für die berufliche Vorsorge und führen die obligatorische Vorsorge nach dem BVG durch.

Rendite-/Risikostruktur
Jede Anlagekategorie (Aktien, Obligationen) und demzufolge auch jede Anlagestruktur (Summe der Investitionen in die Einzelkategorie) hat bestimmte Rendite-/Risikoeigenschaften. Aktien schwanken stärker als Obligationen. Dies bedeutet, dass Aktien ein höheres Schwankungsrisiko haben. Dafür haben Aktien in langfristigen Durchschnitt eine höhere Anlagerendite als Obligationen.

Risikobeitrag
Die Risikobeiträge für Invalidität und Tod werden bereits ab dem 17. Altersjahr (sofern BVG-pflichtig) erhoben. Der Sparprozess für das Alter beginnt dann ab dem 25. Altersjahr.

Rücktrittsalter
Das gesetzliche Rücktrittsalter liegt für Männer bei 65 Jahren und für Frauen bei 64 Jahren.

Sammeleinrichtung
Vorsorgeeinrichtung, welcher sich beliebige und voneinander unabhängige Arbeitgeber anschliessen können. Pro angeschlossenem Arbeitgeber führt die Kasse ein eigenes Vorsorgewerk.

Sanierungsmassnahmen
Ist eine Pensionskasse in Unterdeckung, so muss der Stiftungsrat der Pensionskasse gemäss Gesetz angemessene Sanierungsmassnahmen beschliessen. Mit diesen sollte die Unterdeckung beseitigt werden können. Die Versicherten müssen über die beschlossenen Sanierungsmassnahmen informiert werden.

Sanierungsbeitrag
Bei einer Unterdeckung kann die Vorsorgeeinrichtung unter gewissen Voraussetzungen einen vom Arbeitgeber und den Versicherten einen zusätzlichen Beitrag erheben. Dieser Beitrag ist bei der Berechnung der Austrittsleistung nicht zu berücksichtigen.

Schattenrechnung
Das Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) verpflichtet alle registrierten Vorsorgeeinrichtungen, individuelle Alterskonten nach den BVG-Normen zu führen. Mit dieser so genannten Hilfs- oder Schattenrechnung soll nachgewiesen werden, dass die Mindestvorschriften des BVG eingehalten werden.

Selbständigerwerbende
Einer Gemeinschaftseinrichtung angeschlossener, einzelner Versicherter, der auf eigene Rechnung arbeitet, oder auch die Person des Arbeitgebers in einer Einzelfirma, der sich in der gleichen Vorsorgeeinrichtung mitversichert wie seine Angestellten. Selbständigerwerbende  können sich freiwillig bei der Pensionskasse, welche ihre Arbeitnehmer versichert sind, bei der Vorsorgeeinrichtung ihres Berufsverbandes oder bei der Auffangeinrichtung versichern.

Sicherheitsfonds BVG
Zentrale Institution mit besonderen Aufgaben im Bereich der beruflichen Vorsorge. Alle dem Freizügigkeitsgesetz unterstellten Vorsorgeeinrichtungen sind dem Sicherheitsfonds angeschlossen. www.sfbvg.ch

Sparbeitrag/-gutschrift
Teil der an die Vorsorgeeinrichtung zu bezahlenden Beiträge, der bei Vorsorgeeinrichtungen im Beitragsprimat für die Altersversicherung verwendet wird und damit dem individuellen Altersguthaben gutgeschrieben wird.

Spareinrichtung
Sie bezweckt nur das Alterssparen und deckt demzufolge die Risiken Tod und Invalidität nicht.

Sparkapital
Siehe Altersguthaben

Stellenwechsel
Bei einem Stellenwechsel ist die Freizügigkeitsleistung an die Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers zu übertragen.

Swiss GAAP Fer 26
Standardisierte Fachempfehlung zur Rechnungslegung von Personalvorsorgeeinrichtungen (in Kraft seit 1. Januar 2005). Die Betriebsrechnung wird in Staffelform dargestellt, die Anlagen müssen zum Marktwert bilanziert werden und die Jahresrechnung ist im Anhang mit erweiterten Angaben zu versehen.

Technische Rückstellungen
Rückstellungen, welche infolge der Unsicherheiten der Prognosen zu den Versichertenleistungen vorzunehmen sind (Langlebigkeit, vorzeitige Pensionierungen, Anpassung des Umwandlungssatzes, Anpassungen der Renten an die Teuerung, etc.).

Technischer Zinssatz
Für die Diskontierung der zukünftigen Leistungen (Barwert der Leistungen) angewendete rechnerische Grösse. Der technische Zinssatz steht in direkter Beziehung zum Umwandlungssatz und beeinflusst die Höhe des versicherungstechnisch notwendigen Vorsorgekapital.

Teilautonome Vorsorgeeinrichtung
Vorsorgeeinrichtung, welche Leistungen zum Teil selbst garantiert, zum Teil bei einer Versicherungsgesellschaft rückversichert. In der Regel wird das Risiko Alter selbst getragen und für die Risiken Invalidität und Tod eine Rückversicherung abgeschlossen.

Teilliquidation
Bei einer erheblichen Verminderung der Belegschaft, einer Restrukturierung des Unternehmens und der Auflösung des Anschlussvertrages erfolgt eine Teilliquidation. Dabei wird für den Übertrag der Guthaben auch die finanzielle Situation der Vorsorgeeinrichtung einbezogen.
Die Vorsorgeeinrichtungen regeln in ihren Reglementen die Voraussetzungen und das Verfahren zur Teilliquidation. Die reglementarischen Vorschriften über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Teilliquidation müssen von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden.

Teuerungsausgleich
Auf den obligatorischen Invaliden- und Hinterlassenenrenten erfolgt periodisch eine Anpassung der Leistungen an die Teuerung. Bei den übrigen Leistungen beschliesst die Vorsorgeeinrichtung eine Anpassung an die Teuerung im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten.

Todesfallkapital
Verstirbt eine versicherte Person vor dem Rücktrittsalter, wird bei der PTV ein einmaliges Todesfallkapital ausbezahlt. Die Höhe des Todesfallkapitals entspricht dem Sparkapital (auch Altersguthaben), vermindert um die Summe der erbrachten Invaliditätsleistungen (inklusiv Beitragsbefreiung) sowie den Barwert aller infolge Todes ausgelösten Renten und Abfindungen, mindestens aber dem Betrag einer versicherten jährlichen Invalidenrente.

Überentschädigung
Bei der Auszahlung von Invaliden- und Todesfallleistungen dürfen die Vorsorgeeinrichtungen die Leistungen anderer Sozialversicherungen und die verbleibenden Einkünfte berücksichtigt werden. Übersteigen diese Leistungen 90% des mutmasslichen entgangenen Verdienstes, so darf die Vorsorgeeinrichtung ihre Leistungen wegen Überentschädigung kürzen.

Umlageverfahren
Das Finanzierungssystem der AHV, d. h. die Leistungen werden aus den in derselben Periode erhobenen Beiträgen finanziert.

Umwandlungssatz
Das Altersguthaben kann mit einem Kuchen verglichen werden. Der Umwandlungssatz legt fest, wie gross die Kuchenstücke sind, die wir jährlich abschneiden dürfen. Je tiefer der Umwandlungssatz, desto länger reicht der Kuchen und umgekehrt. Zur Zeit beträgt der gesetzliche Umwandlungssatz 6,8 %.

Unterdeckung
Eine Unterdeckung liegt dann vor, wenn das Vermögen der Pensionskasse kleiner ist als die finanziellen Verpflichtungen der Pensionskasse gegenüber ihren Versicherten, d. h. wenn der Deckungsgrad unter 100 Prozent liegt. Im Falle einer Unterdeckung sind die Pensionskassen verpflichtet, Sanierungsmassnahmen durchzuführen.

Versicherter Lohn
Grundlage für die Festlegung der Beiträge und Leistungen im Bereich der obligatorischen beruflichen Vorsorge ist der AHV-Jahreslohn, abzüglich des Koordinationsabzuges. Der versicherte Lohn ist gegen oben und unten begrenzt. Die Grenzbeträge bei der beruflichen Vorsorge sind an den Leistungen der staatlichen Sozialversicherung gebunden. Die aktuellen Grenzwerte finden sie hier.

Versicherte Risiken
Ab dem 1. Januar nach vollendetem 17. Altersjahr sind Männer und Frauen im Bereich der beruflichen Vorsorge gegen die Risiken Tod und Invalidität versichert. In dieser Versicherung werden keine Sparkapitalien gebildet. Es entsteht somit kein Anspruch auf eine Austrittsleistung. Ab dem 1. Januar nach vollendetem 24. Altersjahr werden auch Sparkapitalien für die späteren Altersleistungen aufgebaut. Beim Austritt aus der Vorsorgeeinrichtung entsteht ein Anspruch auf diese Sparkapitalien (Freizügigkeitsleistung).

Versicherungspflichtige Arbeitnehmer
Gemäss BVG ist der Beitritt unter bestimmten Voraussetzungen zwingend. Detailinformationen betreffend die Ausnahmen finden Sie unter „Ausnahme von der Versicherungspflicht“.

Versicherungstechnisch notwendiges Vorsorgekapital
Umfasst die geäufneten Altersgutschriften (inkl. deren Verzinsung im Beitragsprimat) der aktiven Versicherten sowie das Vorsorgekapital (inkl. Verzinsung im Beitragsprimat) der Rentner sowie allfällige Rückstellungen.

Verwaltungskostenbeitrag
Die Vorsorgeeinrichtungen können im Reglement vorsehen, dass für die Verwaltungskosten ein spezieller Beitrag erhoben wird. Bei der PTV wird dieser Beitrag durch den Arbeitgeber bezahlt.

Verzinsung
Für das BVG-Guthaben sieht das Gesetz eine Mindestverzinsung vor. Der Zinssatz wird vom Bundesrat periodisch festgelegt. Die Pensionskassen können für den reglementarischen Bereich einen anderen Zinssatz festlegen.

Verzugszins
Die Vorsorgeeinrichtungen haben Austrittsleistungen nach Vorliegen sämtlicher Angaben innert 30 Tagen zu übertragen. Bei einer späteren Übertragung schuldet die Vorsorgeeinrichtung einen Verzugszins in der Höhe des BVG-Mindestzinssatzes plus einem Prozent.

Vorsorgeeinrichtung (VE)
Institution, welche die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge durch wiederkehrende und/oder einmalige Leistungen (Renten und/oder Kapital) gewährleistet.

Vorsorgeschutz
Mit dem Eintritt in die Vorsorgeeinrichtung sind die Versicherten zu den Leistungen versichert, die ihnen nach dem Reglement aufgrund der einzubringenden Eintrittsleistung zustehen.

Vorzeitige Pensionierung
Eine vorzeitige Pensionierung ist in der beruflichen Vorsorge frühestens ab Alter 58 möglich, soweit das Reglement der Vorsorgeeinrichtung die Möglichkeit vorsieht. Sie führt zu einer Reduktion der Leistungen. Die Leistungsreduktion kann durch zusätzliche Einkaufsleistungen ausgeglichen werden.

Waisenrente
Bezüger einer Invaliden- oder Hinterlassenenrente wird nach BVG für jedes noch nicht 18jährige Kind Rente in der Höhe von 20% der versicherten Invalidenrente ausgerichtet. Befindet sich das Kind in Ausbildung, so werden die Leistungen bis längstens zum Erreichen des 25. Altersjahr weiterbezahlt.

Wertschwankungsreserven
Dies sind finanzielle Reserven der Pensionskasse, mit denen diese leichte bis mittlere Wertverluste auf ihren Kapitalanlagen ausgleichen kann. Die Bestimmungen zu den notwendigen Wertschwankungsreserven einer Pensionskasse basieren auf den Ergebnissen der Risikofähigkeitsanalyse der Pensionskasse (Asset & Liability-Analyse).

Wohneigentumsförderung (WEF)
Seit dem 1. Januar 1995 können versicherte Personen bis drei Jahre vor Entstehung des Anspruchs auf Altersleistungen einen Betrag ihres Altersguthabens für Wohneigentum (ohne Ferienwohnungen) zum eigenen Bedarf geltend machen (Vorbezug oder Verpfändung). Ist der Versicherte verheiratet, so ist der Bezug nur zulässig, wenn sein Ehegatte schriftlich zustimmt.

Zahlung der Beiträge
Der Gesamtbetrag der geschuldeten Beiträge wird dem Arbeitgeber in Rechnung gestellt und durch diesen an die Vorsorgeeinrichtung überwiesen. Der Arbeitnehmeranteil wird durch den Arbeitgeber direkt vom Lohn in Abzug gebracht.

Zentralstelle 2. Säule
Die seit dem 1. Mai 1999 bestehende Zentralstelle 2. Säule ist die Verbindungsstelle zwischen den Einrichtungen der beruflichen Vorsorge und den Versicherten. Sie soll ermöglichen, dass unterbrochene Kontakte zwischen den Versicherten und den Einrichtungen wiederhergestellt werden können. Die Einrichtungen haben ihr die kontaktlosen Guthaben zu melden, und die Stelle sucht nach den Berechtigten, die das Rentenalter erreicht haben. Die Zentralstelle wird durch den Sicherheitsfonds BVG geführt. www.zentralstelle.ch

Zusatzversicherung
Versicherte, welche einen Vorbezug zur Finanzierung des Wohneigentums getätigt haben, können die dadurch entstandene Versicherungslücke durch den Abschluss einer Zusatzversicherung ausgleichen.

Zuschuss
Dabei handelt es sich um eine Leistung des Sicherheitsfonds BVG zur Unterstützung der Arbeitgeber, welche überdurchschnittlich viele ältere Personen beschäftigen. Die Zuschüsse werden an die Vorsorgeeinrichtungen dieser Arbeitgeber bezahlt.

Zuständigkeit zur Erbringung einer Invalidenrente
In der beruflichen Vorsorge hat diejenige Vorsorgeeinrichtung die Invalidenleistung zu erbringen, bei welcher die Person bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit versichert war. Befindet sich der Versicherte beim Entstehen des Leistungsanspruchs nicht in der leistungspflichtigen Vorsorgeeinrichtung, so ist jene Vorsorgeeinrichtung vorleistungspflichtig, der er zuletzt angehört hat. Steht die leistungspflichtige Vorsorgeeinrichtung fest, so kann die vorleistungspflichtige Vorsorgeeinrichtung auf diese Rückgriff nehmen.