Die Risiko-Beitragssätze in sämtlichen Standardplänen sind einheitlich nach Alter, Wartefrist für die Invalidenrente und Höhe der maximal möglichen Altersgutschriften definiert. Alle angeschlossenen Firmen und selbständig Erwerbenden profitieren von den gleichen günstigen Bedingungen.
2. Risiko-Zusatzversicherung
Die Invalidenrente berechnet sich aus den zu leistenden Beiträgen (gemäss Versicherungsplan) und dem vorhandenen Kapital, projiziert mit einem Zinssatz von 2 % bis Alter 65. Das so berechnete theoretische Endalterskapital wird mit dem aktuell geltenden Umwandlungssatz in die versicherte Invalidenrente umgerechnet.
Mittels Risiko-Zusatzversicherung kann die Mindest-Invalidenrente auf einen bestimmten Prozentsatz des versicherten oder des gemeldeten Lohnes erhöht werden. Für die Differenz zwischen der berechneten und der gewünschten Invalidenrente wird eine Zusatzprämie gemäss separatem Tarif fällig.
Die PTV bietet folgende prozentuale Höhen der Invalidenrente:
Zu beachten ist, dass die Hinterlassenen-Leistungen (Ehegatte- / Lebenspartnerrente, Kinderrente und das Mindest-Todesfallkapital) gemäss dem aktuell gültigen Reglement in Abhängigkeit zur versicherten Invalidenrente stehen und nicht verändert werden können. Folgende Leistungen sind in jedem Fall mitversichert:
Ehegatte- / Lebenspartnerrente | 2/3 der versicherten Invalidenrente |
Kinderrente | 1/5 der versicherten Invalidenrente |
Mindest-Todesfallkapital | einmalig eine jährliche versicherte Invalidenrente |